ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Veranstaltungen von Mobile Escape Rooms
Stand: 5. Oktober 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter und Vertragspartner ist:

City Escape Games GmbH
Alter Kirchenweg 83
24983 Handewitt
Deutschland

Geschäftsführer: Lasse Bundvad Jakobsen
Handelsregister: Amtsgericht Flensburg, HRB 16996 FL
E-Mail: info@mobileescaperooms.de
Telefon: +49 174 7601233

„Mobile Escape Rooms“ ist eine Marke der City Escape Games GmbH, nachfolgend „Anbieter“ genannt.

Diese AGB gelten für die Buchung und Durchführung der vom Anbieter angebotenen mobilen Escape Games und der damit verbundenen Veranstaltungsleistungen.

Das Angebot richtet sich überwiegend an Unternehmen und Organisationen. Buchungen durch Privatpersonen sind nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch sind zunächst unverbindlich.

Vor einer verbindlichen Buchung erhält der Kunde Informationen über die angebotenen Leistungen, den Preis und diese AGB.

Mit seiner ausdrücklichen Buchungserklärung per E-Mail oder telefonisch gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Kunden die entsprechende Buchungsbestätigung des Anbieters per E-Mail zugeht.

Weicht die Buchungsbestätigung von der Buchungserklärung ab, bedürfen die Änderungen der Zustimmung des Kunden. Schweigen allein gilt nicht als Zustimmung.

Der Kunde wird gebeten, die Buchungsbestätigung zu prüfen und erkennbare Fehler zeitnah mitzuteilen. Gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

Bei Buchungen für ein Unternehmen oder eine Organisation muss der Auftraggeber eindeutig angegeben werden. Eine Kontaktperson wird nicht allein dadurch persönlich Vertragspartner, dass sie die Veranstaltung organisiert. Wer im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation bucht, muss hierzu berechtigt sein.

3. Leistungen und Veranstaltungspakete

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot und der Buchungsbestätigung. Hierzu gehören insbesondere die ausgewählte Mission, das Veranstaltungspaket, der Veranstaltungsort, der Termin und die vereinbarte Teilnehmerzahl.

Sowohl das Paket Classic als auch das Paket All Inclusive enthalten das vollständige gebuchte Spielerlebnis einschließlich des hierfür erforderlichen Spielequipments und der Betreuung durch den Anbieter.

Beim Paket All Inclusive kommt ein zusätzliches visuelles Veranstaltungssetup hinzu. Dieses ergänzt die Atmosphäre, ist jedoch nicht Voraussetzung für das vollständige Spielerlebnis.

Der Anbieter bringt das vereinbarte Equipment zum Veranstaltungsort und übernimmt dessen Auf- und Abbau.

Leistungen des Veranstaltungsortes, Bewirtung oder weitere Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Eine bestimmte Verbesserung der Zusammenarbeit oder ein bestimmter Schulungs- oder Teambuilding-Erfolg wird nicht geschuldet.

4. Teilnehmerzahl und Mindestberechnung

Veranstaltungen können für Gruppen ab sechs Personen vereinbart werden. Die Berechnung erfolgt jedoch immer für mindestens 20 Teilnehmer. Dies gilt auch dann, wenn tatsächlich weniger Personen teilnehmen.

Der Kunde teilt dem Anbieter die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail mit.

Bis zu diesem Zeitpunkt können Änderungen der Teilnehmerzahl unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten vereinbart werden. Der Veranstaltungspreis wird entsprechend angepasst; die Mindestberechnung für 20 Teilnehmer bleibt bestehen.

Die fristgerecht mitgeteilte Teilnehmerzahl bildet anschließend die verbindliche Berechnungsgrundlage. Geht keine aktualisierte Mitteilung ein, gilt die zuletzt vereinbarte Teilnehmerzahl.

Eine spätere Verringerung der Teilnehmerzahl oder das Nichterscheinen einzelner Teilnehmer führt nicht zu einer Preisreduzierung.

Zusätzliche Teilnehmer bedürfen der Abstimmung mit dem Anbieter. Soweit ihre Teilnahme möglich ist, werden sie zum vereinbarten Teilnehmerpreis zusätzlich berechnet.

Gesetzliche Ansprüche wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen bleiben unberührt.

5. Preise und Zusatzkosten

Maßgeblich sind die im Angebot und in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise.

Bei Angeboten an Unternehmen und Organisationen werden Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Verbraucher erhalten vor ihrer verbindlichen Buchung den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller vereinbarten zusätzlichen Kosten.

Die Teilnehmerpreise unterliegen der Mindestberechnung gemäß Ziffer 4.

Für das Paket All Inclusive wird zusätzlich ein fester Betrag von 1.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Veranstaltung berechnet. Dieser Betrag ist unabhängig von der Teilnehmerzahl und der Anzahl der Teams.

Für jede Veranstaltung wird unabhängig vom gebuchten Paket eine feste Transportpauschale von 300 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Diese deckt sämtliche transportbezogenen Kosten einschließlich An- und Abfahrt sowie des Transports des vereinbarten Equipments ab.

Weitere Kosten werden nur berechnet, wenn sie ausdrücklich gesondert mit dem Kunden vereinbart wurden. Die Berechnung zusätzlicher Teilnehmer gemäß Ziffer 4 bleibt hiervon unberührt.

6. Rechnung und Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von acht Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern vor der Buchung keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.

Bei einer Terminverschiebung nach Ziffer 8 ist die dort vereinbarte Vorauszahlung zu leisten.

Die Voraussetzungen und Folgen eines Zahlungsverzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verzug kann der Anbieter gesetzliche Verzugszinsen und erstattungsfähige Mahnkosten verlangen.

7. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann die Veranstaltung vor ihrem Beginn stornieren. Die Stornierung soll zur eindeutigen Dokumentation per E-Mail an info@mobileescaperooms.de erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.

Eine Stornierung ist innerhalb folgender Fristen kostenfrei:

  • Classic: mindestens 45 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin.

  • All Inclusive: mindestens 60 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin.

Bei einer Stornierung nach Ablauf der jeweiligen Frist sind grundsätzlich 100 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen. Der Gesamtpreis umfasst die vereinbarten Teilnehmerkosten, die Transportpauschale und gegebenenfalls den All-Inclusive-Zuschlag sowie weitere vereinbarte Leistungen.

Eine Terminverschiebung ist ausschließlich unter den Voraussetzungen von Ziffer 8 möglich und setzt die dort geregelte vollständige Vorauszahlung voraus.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.

8. Einmalige Terminverschiebung

Geht der Wunsch nach einer Terminverschiebung mindestens 14 Kalendertage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin beim Anbieter ein, kann der Kunde die Veranstaltung einmalig auf einen gemeinsam vereinbarten neuen Termin verschieben.

Voraussetzung ist die vollständige Vorauszahlung des vereinbarten Veranstaltungspreises. Ein neuer Termin wird erst nach Zahlungseingang und vorbehaltlich der Verfügbarkeit verbindlich bestätigt.

Die Zahlung wird vollständig auf die verschobene Veranstaltung mit dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang angerechnet. Für die einmalige Verschiebung selbst fällt kein zusätzliches Entgelt an.

Nehmen am neuen Termin mehr Personen als ursprünglich berechnet teil, werden die zusätzlichen Teilnehmer zum vereinbarten Teilnehmerpreis nachberechnet. Eine geringere Teilnehmerzahl am neuen Termin führt nicht zu einer Erstattung.

Die Umbuchungsmöglichkeit besteht einmal pro Buchung. Wird auch der neue Termin abgesagt, besteht kein Anspruch auf eine weitere kostenfreie Verschiebung. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach Ziffer 7; die geleistete Zahlung wird angerechnet.

Bei einem Verschiebungswunsch weniger als 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin besteht kein vertraglicher Anspruch auf Umbuchung. Eine einvernehmliche Lösung bleibt möglich.

Die kostenfreie Stornierung innerhalb der Fristen nach Ziffer 7 und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Veranstaltungsort und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt einen für die vereinbarte Veranstaltung geeigneten Veranstaltungsort bereit und stellt sicher, dass dessen Nutzung zulässig ist.

Erforderlich sind insbesondere:

  • Ausreichend Platz und geeignete Tische für die vereinbarten Teams.

  • Eine zugängliche, funktionsfähige Steckdose in der Nähe des Spielbereichs. Erforderliche Verlängerungsleitungen bringt der Anbieter mit.

  • Beim Paket All Inclusive eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,5 Metern und ausreichend Platz für das vereinbarte zusätzliche Setup.

Ein Internetanschluss des Kunden ist für die Durchführung nicht erforderlich.

Die konkreten Platzanforderungen sowie die Zeiten für Anlieferung, Auf- und Abbau werden vor der Veranstaltung abgestimmt. Gleiches gilt für den Zugang zum Veranstaltungsort sowie die Lade- und Parkmöglichkeiten für das Fahrzeug des Anbieters.

Der Kunde informiert den Anbieter rechtzeitig über relevante Besonderheiten des Veranstaltungsortes und benennt eine erreichbare Kontaktperson.

10. Durchführung, Sicherheit und Equipment

Die Teilnehmer behandeln das bereitgestellte Equipment sorgfältig und beachten die für die Durchführung und Sicherheit erforderlichen Hinweise des Veranstaltungspersonals.

Bei einer konkreten Gefährdung von Personen oder Equipment kann der Anbieter die betroffene Aktivität unterbrechen oder einzelne Teilnehmer ausschließen, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Soweit möglich, wird zuvor auf das problematische Verhalten hingewiesen und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben.

Für vom Kunden zu vertretende Verzögerungen oder fehlende Voraussetzungen am Veranstaltungsort suchen die Parteien zunächst eine zumutbare Lösung. Etwaige Vergütungs- und Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden am Equipment haftet der Kunde nur, soweit ihm diese nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen sind. Eine verschuldensunabhängige Haftung für sämtliche Teilnehmer wird nicht vereinbart. Übliche Gebrauchsspuren sind kein ersatzpflichtiger Schaden.

11. Leistungsstörungen und Ausfall

Der Kunde soll erkennbare Probleme während der Veranstaltung möglichst unmittelbar dem Veranstaltungspersonal mitteilen, damit der Anbieter Gelegenheit zur Abhilfe erhält. Gesetzliche Rechte werden durch eine unterbliebene Mitteilung nicht pauschal ausgeschlossen.

Kann der Anbieter die vereinbarte Veranstaltung nicht durchführen, informiert er den Kunden unverzüglich.

Ein Ersatztermin oder eine andere Mission wird nur im Einvernehmen mit dem Kunden vereinbart. Kommt keine entsprechende Vereinbarung zustande, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Parteien, die die Durchführung verhindern oder erheblich beeinträchtigen, richten sich die Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Allein der Eintritt eines solchen Ereignisses berechtigt den Anbieter nicht dazu, Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen ohne rechtlichen Grund einzubehalten.

12. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftung sowie die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.

Diese Regelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

13. Verbraucher und Widerrufsrecht

Für Kunden, die als Unternehmer handeln, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

Bei Verbraucherverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen spezifischen Veranstaltungstermin oder Zeitraum vorsieht und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Ausnahme erfüllt sind.

Besteht bei einer vereinbarten Leistung ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert darüber informiert und erhält die erforderliche Widerrufsbelehrung.

Die vertraglichen Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Anbieters.

Die Einbeziehung dieser AGB stellt keine Einwilligung in eine darüber hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten dar.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.

Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.